Nach § 22 Absatz 1 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO NW) vom 15. Februar 2002 scheiden Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren oder aus gesundheitlichen Gründen aus der Einsatzabteilung aus. Sie werden dann in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr überstellt.
Die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Unterbach umfasst zur Zeit neun Kameraden, die zum Teil bereits seit über sechzig (!) Jahren ihren Dienst in der Feuerwehr versehen. Auch wenn sie am regulären Einsatz- und Übungsdienst nicht mehr teilnehmen können, sind sie bei der Kameradschaftspflege gern gesehen und unterstützen die aktive Gruppe bei großen Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt.